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Gebäudereinigung in der Corona-Krise

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Gründliche Hygiene kann die Infektionsgefahr vor Covid-19 reduzieren

 

SARS-CoV-2 - auch als Corona-Virus bezeichnet - zwingt zu Regeln, die Menschen auf dem gesamten Globus befolgen müssen. Nur so kann die Verbreitung des Virus eingedämmt werden. Um Menschen vor einer Ansteckung zu schützen, bedarf es Vorsichtsmaßnahmen. So gehört das Tragen von Behelfsmasken und das regelmäßige Händewaschen mittlerweile zum täglichen Alltag. 

Es kann davon ausgegangen werden, dass das Corona-Virus eine lange Überlebensdauer besitzt. Leider liegen noch keine Langzeitstudien vor, die Aufschluss darüber geben, wie lange sich die Viren in Luft oder auf Oberflächen aufhalten können. Demzufolge sollte Vorsorge betrieben werden. Neben dem Einhalten von Abstandsregeln und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, ist vor allem Hygiene wichtig. So sollten nicht nur Hände mehrmals am Tag gründlich gewaschen werden. Auch das regelmäßige Reinigen von Oberflächen kann vor Ansteckung schützen.

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Wir halten uns an SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Gebäudereiniger

 

Der ZEHETMAYR GEBÄUDEREINIGUNG ist die Gefahr bewusst, die von SARS-CoV-2 ausgeht. Deshalb haben wir unser Reinigungspersonal intensiv geschult. Grundlage für unsere Arbeit ist der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger, welcher in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) veröffentlicht wurde.

Das Arbeitsschutzkonzept gibt Hinweise und Handlungsanweisungen, mit welchen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden sollte. 17 Grundsätze beinhaltet das verfasste Schutzkonzept. Einige Empfehlungen für Gebäudereiniger haben wir hier zusammengestellt.

  • Die Abstandsregel von mindestens 1,5 bis 2 Meter müssen eingehalten werden. Können diese (zum Beispiel bei der Reinigung von Krankenhäusern) nicht eingehalten werden, muss das Reinigungspersonal durch Schutzausrüstung geschützt werden.
  • Damit Hände gereinigt werden können, müssen hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung gestellt werden. Können Hände nicht regelmäßig gewaschen werden, weil keine Sanitärräume genutzt werden können (Baureinigung), muss Handdesinfektionsmittel bereitgestellt werden.
  • Es muss regelmäßig gelüftet werden, damit die Erreger in der Raumluft reduziert werden können.
  • Anpassung von Reinigungsintervallen - vor allem für Sanitäreinrichtungen, Gemeinschaftsräume und Handkontaktflächen. Letztere sind zum Beispiel Türklinken oder Flächen, die häufig am Tag von vielen Menschen angefasst werden.
  • Firmenfahrzeuge sollten möglichst nicht von mehreren Mitarbeitern benutzt werden.
  • In Firmenfahrzeugen muss Handhygiene und -desinfektion bereitliegen (Desinfektionsmitteln, Handseife, Papierhandtücher). Ebenso müssen Betriebsfahrzeuge mit Müllbeuteln bestückt werden, in welche benutzte Papierhandtücher entsorgt werden können.
  • Jeder Mitarbeiter sollte eigene Werkzeuge und Arbeitsmittel besitzen, die auch nur von ihm verwendet werden. Müssen auch andere Mitarbeiter die gleichen Arbeitsmaterialien verwenden, müssen diese vor der Übergabe bereinigt und desinfiziert werden.

Die Corona-Standards der Reinigungsbranche zum Download

Alle relevanten Informationen für die Reinigungsbranche in Zeiten der Coronavirus-Epidemie erhalten Sie hier:

ZEHETMAYR GEBÄUDEREINIGUNG sorgt für Schutz vor COVID-19

 

Die Gebebäudereinigung Zehetmayr ist mit umfassenden Schutzmaßnahmen vor Covid-19 gut gewappnet. Wir haben unsere Mitarbeiter diesbezüglich gut vorbereitet. Mit professionell umgesetzten Hygienemaßnahmen sagen wir der COVID-19-Pandemie im gewerblichen Bereich den Kampf an. So schützen wir unserer Mitarbeiter genauso wie Sie, Ihre Angestellten und Kunden. Sollten Sie Fragen zum Thema Hygiene und Schutz vor dem Coronavirus haben, sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie zuverlässig und professionell.

 

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